Alles Wissenswerte über den Führerschein

18 Mai 2021
 Kategorien: Transporte, Blog

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Vielleicht ist es in einer Großstadt nicht unbedingt notwendig, eine Lenkerberechtigung zu besitzen. In ländlichen Gegenden, wo der öffentliche Verkehr nicht so gut ausgebaut ist, ist man aber ohne Fahrerlaubnis ziemlich schlecht dran.
Mindestalter:
Bereits mit 17 Jahren ist das Fahren erlaubt, allerdings nur mit einer Begleitperson, die im Führerschein eingetragen sein muss. Einen Mofaführerschein kann man bereits mit 15 Jahren ablegen. Das vorgeschriebene Mindestalter bezieht sich auf den Tag, an dem man die Fahrerlaubnis bekommt. Das bedeutet, man kann schon vor dem Erreichen des Mindestalters mit der Ausbildung beginnen und auch die Prüfung ablegen. Fahren darf man natürlich erst nach Erreichen des Mindestalters.
Voraussetzungen:
Das Erreichen des Mindestalters ist eine wichtige Voraussetzung um eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Außerdem muss ein dauerhafter Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland gegeben sein. Man muss sowohl körperlich aber auch geistig in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu lenken und muss daher einige Tests im Vorfeld absolvieren. Es ist ein Sehtest vorgeschrieben und es muss ein Unfallhilfe-Kurs abgelegt werden.
Führerscheinklassen:
Klasse B:
Mit der Führerscheinklasse B darf ein Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen gelenkt werden bzw. ein Anhänger gezogen werden. Die Gesamtmasse (Zugfahrzeug und Anhänger) von 3,5 Tonnen darf nicht überschritten werden. Es dürfen nicht mehr als acht Personen, ohne Fahrer, transportiert werden.
Klasse A:
Mit der Führerscheinklasse A dürfen Motorräder und Trikes mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und mit einem Motor mit mehr als 35 kW, bei Trikes mit mehr als 15 kW gelenkt werden. Das Mindestalter ist 24 Jahre, bei Trikes 21 Jahre. Dieser Führerschein gilt auch für Beiwagen.
Klasse C:
Mit der Führerscheinklasse C dürfen Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Auch Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtmasse dürfen gezogen werden. Das Mindestalter ist 21 Jahre und der Besitz des Führerscheins B Voraussetzung. Ohne den Fahrer dürfen 8 weitere Personen befördert werden.
Klasse D:
Mit der Führerscheinklasse D dürfen Fahrzeuge gelenkt werden, die mehr als acht Personen Platz bieten. Auch das Führen eines Anhängers bis zu 750 kg Gesamtgewicht ist gestattet. Das Mindestalter ist 24 Jahre. Ein B-Führerschein ist Voraussetzung.
Klasse L:
Mit der Führerscheinklasse L dürfen selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen gelenkt werden, die eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Umschreiben:
Alle, die einen alten Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. 1. 2033 umschreiben lassen. Dafür zuständig ist das Straßenverkehrsamt. Das Umschreiben ist nicht kompliziert, allerdings muss man persönlich vorsprechen, da neben einigen Dokumenten auch eine Unterschrift erforderlich ist. Es dauert ca. zwei bis drei Wochen bis dies geschehen ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Foahrschui YURDI.